Ihr Konzertbesuch
1. Konzert- und Eventbesuch
1.1. Die Anfahrt
Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Es wird darum gebeten, möglichst öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen!
1.2. Der Einlass
Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karte ihre Gültigkeit.
Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt. Zu den Veranstaltungen werden Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eingelassen.
Beim Einlass findet unter Umständen eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen. Dem Veranstalter bleibt das Recht vorbehalten, gegen Rückerstattung des Preises der Eintrittskarte, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren.
1.3. Die Veranstaltung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Vorprogramm zu ändern. Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten. Das Betreten des Bühnenbereiches und das Besteigen von Absperrungen oder technischen Einrichtungen/Aufbauten ist untersagt. Das Mitbringen von Getränken, Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras (Ausnahme Presse-Akkreditierung), sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Erzeugnissen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen aller Art und ähnlich gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung dieses Verbotes erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsort.
Ton-, Film- und Videoaufnahmen zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken sind nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Wir empfehlen das jeweilige Konzert und Event in vollem Umfang zu genießen und den Mitschnitt via Mobiltelefon zu vermeiden. Die Musiker werden es Ihnen danken!
1.4. Etwaige Folgen
Bei Konzerten und Partys besteht aufgrund der Lautstärke und Lichtanlage die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden. Die Konzertagentur Dresden GbR übernimmt dabei keinerlei Haftung, sondern rät bei Bedenken vom Besuch der Veranstaltung ab. An der Abendkasse stellt der Veranstalter Ohrstöpsel zum Selbstkostenpreis zur Verfügung. Die Konzertagentur Dresden GbR haftet nicht für während der Veranstaltung gestohlene oder verloren gegangene Gegenstände.
2. Schlussklausel
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Dresden. Sollten einzelne Punkte aus diesen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
Stand: 11.März 2016
KONZERTAGENTUR DRESDEN GbR